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   BayObLG, 12.02.1974 - BReg. 1 Z 104/73   

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BayObLG, 12.02.1974 - BReg. 1 Z 104/73 (https://dejure.org/1974,1501)
BayObLG, Entscheidung vom 12.02.1974 - BReg. 1 Z 104/73 (https://dejure.org/1974,1501)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Februar 1974 - BReg. 1 Z 104/73 (https://dejure.org/1974,1501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vormund; Versagung; Genehmigung; Vertragspartner; Stellungnahme; Vormundschaftsgericht; Unabänderlichkeit; Willenserklärung; Rechtsgeschäftlich; Erhebliche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1142
  • DB 1974, 574
  • Rpfleger 1974, 188
  • BayObLGZ 1974, 61
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (18)

  • BayObLG, 11.07.1973 - BReg. 1 Z 2/73

    Vormundschaftsgericht; Genehmigung; Ausschluß; Abänderungsbefugnis; Aufschiebende

    Auszug aus BayObLG, 12.02.1974 - BReg. 1 Z 104/73
    Die Berechtigung der Pfleglinge zur Einlegung der weiteren Beschwerde (§ 20 FGG) folgt im übrigen aus der Zurückweisung der für sie eingelegten Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1973, 188/189; 1969, 284/287; jeweils mit weit.Nachw.).

    Dieser Beschluß wurde entsprechend der Verfügung des Rechtspflegers vom gleichen Tag, nicht nur dem Ergänzungspfleger, sondern - formalrechtlich entgegen §§ 1915, 1828, 1829 Abs. 1 BGB (vgl. BGHZ 54, 71/74; WM 1966, 1248; BayObLGZ 1973, 188/191) - auch dem Vater der Kinder mitgeteilt.

    Teilt der Vormund (Pfleger) die Versagung der Genehmigung dem Vertragspartner mit, hat dies gemäß § 55 Abs. 1, § 62 FGG die Unabänderlichkeit der getroffenen Entscheidung und damit die Unzulässigkeit eines dagegen eingelegten Rechtsmittels (BayObLGZ 1973, 188/193) nur dann nicht zur Folge, wenn lediglich beabsichtigt ist, von der Stellungnahme des Vormundschaftsgerichts Kenntnis zu geben.

  • BGH, 29.01.1964 - V ZR 209/61

    Zuwendung des Wertpapierdepots - §§ 331, 2301 BGB

    Auszug aus BayObLG, 12.02.1974 - BReg. 1 Z 104/73
    Durch die Eröffnung der Sparkonten bei der Kreissparkasse Passau-Wegscheid am 20. und 24.1.1972 über jeweils 30.000 DM für jedes Kind ist - nach allgemeinen, sich aus der Natur des Sparvertrags als uneigentlichen Verwahrungsvertrags (gemäß § 700 in Verb. mit §§ 607 ff. BGB; Palandt, Anm. 1, 3 zu § 700 BGB; Einf. Anm. 3 o vor § 607 BGB) ergebenden Rechtsgrundsätzen - zunächst der einzahlende Vater Gläubiger der ... geworden; daß die Konten auf die Namen der Kinder eröffnet worden sind, hat daran nichts geändert (BGHZ 21, 148/150; 28, 368/369; 46, 198/202; BGH WM 1965, 897; OLG Köln MDR 1947, 197; KG MDR 1956, 105; vgl. BGHZ 41, 95/96; KG NJW 1971, 1808 mit Anm. von Walter NJW 1971, 2311).

    Hiervon und nicht von einem Vertrag zugunsten Dritter nach § 328 Abs. 1 BGB ist ersichtlich auch das Landgericht ausgegangen, wenn es ausführt, der Vater habe in Erfüllung der am 25.1.1972 geschlossenen Schenkungsverträge an seine durch den Pfleger vertretenen Kinder die Forderungen über jeweils 30.000 DM gegenüber der ... abgetreten (§ 516 Abs. 1, § 398 BGB); der Mangel der Form der schuldrechtlichen Verpflichtung, nämlich des Schenkungsversprechens (§ 518 Abs. 1 BGB), wurde dabei in rechtlich zulässiger Weise durch Erfüllung (§ 513 Abs. 2 BGB in Verb, mit § 398 Satz 2 BGB) geheilt (vgl. BGHZ 41, 95/97).

  • BGH, 06.06.1957 - IV ZB 53/57

    Grundstückserwerb durch Minderjährigen

    Auszug aus BayObLG, 12.02.1974 - BReg. 1 Z 104/73
    Unter diesem Gesichtspunkt sind in der Rechtsprechung wiederholt sowohl schenkungsweise Grundstücksüberlassungen an Minderjährige unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs (Wohnrechts) für den Schenker oder unter Übernahme der auf dem geschenkten Grundstück ruhenden Belastungen (BGHZ 24, 372/374; OGHBrZ NJW 1949, 260; BayObLGZ 1967, 245/247; OLG Bamberg a.a.O.; vgl. BayObLGZ 1968, 1/3; 1953, 183/188) als auch Schenkungen von beweglichen Sachen unter Nießbrauchvorbehalt (RGZ 148, 321) als zulässig angesehen worden; in keinem Fall wurde wegen der belastenden Auflage die Genehmigungsbedürftigkeit derartiger Verträge (vgl.§ 1821 Abs. 1 Nrn. 1, 2, 4, § 1822 Nr. 10 BGB) bejaht.

    Bei der auch vorliegend gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise (BGHZ 24, 372/374) steht nichts im Weg, die Zuwendung der Sparkonten an die Kinder als Schenkung mit der Auflage zu werten, das unentgeltlich Zugewendete dem Vater wieder als Darlehen zurückzugewähren.

  • BayObLG, 14.06.1967 - BReg. 2 Z 26/67
    Auszug aus BayObLG, 12.02.1974 - BReg. 1 Z 104/73
    Unter diesem Gesichtspunkt sind in der Rechtsprechung wiederholt sowohl schenkungsweise Grundstücksüberlassungen an Minderjährige unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs (Wohnrechts) für den Schenker oder unter Übernahme der auf dem geschenkten Grundstück ruhenden Belastungen (BGHZ 24, 372/374; OGHBrZ NJW 1949, 260; BayObLGZ 1967, 245/247; OLG Bamberg a.a.O.; vgl. BayObLGZ 1968, 1/3; 1953, 183/188) als auch Schenkungen von beweglichen Sachen unter Nießbrauchvorbehalt (RGZ 148, 321) als zulässig angesehen worden; in keinem Fall wurde wegen der belastenden Auflage die Genehmigungsbedürftigkeit derartiger Verträge (vgl.§ 1821 Abs. 1 Nrn. 1, 2, 4, § 1822 Nr. 10 BGB) bejaht.

    Entscheidend ist, daß aus dem Vermögen der beiden Kinder, das sie vor Abschluß der Verträge vom 25.1.1972 hatten, durch Erfüllung der Darlehensverpflichtung (aus der geschenkten Zuwendung) nichts aufgegeben werden muß und sie keinerlei Belastung auf sich zu nehmen hatten, damit die Verträge zustande kommen (vgl. BayObLGZ 1967, 245/247).

  • BGH, 09.11.1966 - VIII ZR 73/64

    Sparbuch für die Enkelin - Inhaberschaft; Zuwendung auf den Todesfall

    Auszug aus BayObLG, 12.02.1974 - BReg. 1 Z 104/73
    Durch die Eröffnung der Sparkonten bei der Kreissparkasse Passau-Wegscheid am 20. und 24.1.1972 über jeweils 30.000 DM für jedes Kind ist - nach allgemeinen, sich aus der Natur des Sparvertrags als uneigentlichen Verwahrungsvertrags (gemäß § 700 in Verb. mit §§ 607 ff. BGB; Palandt, Anm. 1, 3 zu § 700 BGB; Einf. Anm. 3 o vor § 607 BGB) ergebenden Rechtsgrundsätzen - zunächst der einzahlende Vater Gläubiger der ... geworden; daß die Konten auf die Namen der Kinder eröffnet worden sind, hat daran nichts geändert (BGHZ 21, 148/150; 28, 368/369; 46, 198/202; BGH WM 1965, 897; OLG Köln MDR 1947, 197; KG MDR 1956, 105; vgl. BGHZ 41, 95/96; KG NJW 1971, 1808 mit Anm. von Walter NJW 1971, 2311).
  • BGH, 09.06.1954 - II ZR 70/53

    GmbH - Recht

    Auszug aus BayObLG, 12.02.1974 - BReg. 1 Z 104/73
    Selbst ein Vertrag, mit dem eine Steuerhinterziehung verbunden ist, ist nur dann gemäß § 134 BGB nichtig, wenn diese der Hauptzweck des Geschäfts ist (BGHZ 14, 25/30; BGH WM 1966, 161; 1973, 576 = MittBayNot 1973, 149; vgl. BGH LM § 134 Nr. 57).
  • BGH, 23.06.1965 - III ZR 251/63

    Mittels fernmündlicher Aufgabe eines Telegramms erfolgte Rechtsmitteleinlegung

    Auszug aus BayObLG, 12.02.1974 - BReg. 1 Z 104/73
    Durch die Eröffnung der Sparkonten bei der Kreissparkasse Passau-Wegscheid am 20. und 24.1.1972 über jeweils 30.000 DM für jedes Kind ist - nach allgemeinen, sich aus der Natur des Sparvertrags als uneigentlichen Verwahrungsvertrags (gemäß § 700 in Verb. mit §§ 607 ff. BGB; Palandt, Anm. 1, 3 zu § 700 BGB; Einf. Anm. 3 o vor § 607 BGB) ergebenden Rechtsgrundsätzen - zunächst der einzahlende Vater Gläubiger der ... geworden; daß die Konten auf die Namen der Kinder eröffnet worden sind, hat daran nichts geändert (BGHZ 21, 148/150; 28, 368/369; 46, 198/202; BGH WM 1965, 897; OLG Köln MDR 1947, 197; KG MDR 1956, 105; vgl. BGHZ 41, 95/96; KG NJW 1971, 1808 mit Anm. von Walter NJW 1971, 2311).
  • BGH, 20.11.1958 - VII ZR 4/58

    Sparbuch der Tochter - § 808 BGB, Reichweite der Legitimationswirkung, pVV (vgl.

    Auszug aus BayObLG, 12.02.1974 - BReg. 1 Z 104/73
    Durch die Eröffnung der Sparkonten bei der Kreissparkasse Passau-Wegscheid am 20. und 24.1.1972 über jeweils 30.000 DM für jedes Kind ist - nach allgemeinen, sich aus der Natur des Sparvertrags als uneigentlichen Verwahrungsvertrags (gemäß § 700 in Verb. mit §§ 607 ff. BGB; Palandt, Anm. 1, 3 zu § 700 BGB; Einf. Anm. 3 o vor § 607 BGB) ergebenden Rechtsgrundsätzen - zunächst der einzahlende Vater Gläubiger der ... geworden; daß die Konten auf die Namen der Kinder eröffnet worden sind, hat daran nichts geändert (BGHZ 21, 148/150; 28, 368/369; 46, 198/202; BGH WM 1965, 897; OLG Köln MDR 1947, 197; KG MDR 1956, 105; vgl. BGHZ 41, 95/96; KG NJW 1971, 1808 mit Anm. von Walter NJW 1971, 2311).
  • BGH, 17.12.1965 - V ZR 115/63

    Genehmigungsbedürftigkeit einer Wohnsiedlungsgenehmigung - Anwendbarkeit von

    Auszug aus BayObLG, 12.02.1974 - BReg. 1 Z 104/73
    Selbst ein Vertrag, mit dem eine Steuerhinterziehung verbunden ist, ist nur dann gemäß § 134 BGB nichtig, wenn diese der Hauptzweck des Geschäfts ist (BGHZ 14, 25/30; BGH WM 1966, 161; 1973, 576 = MittBayNot 1973, 149; vgl. BGH LM § 134 Nr. 57).
  • BGH, 25.06.1956 - II ZR 270/54

    Verfügungsberechtigung über Bankkonto

    Auszug aus BayObLG, 12.02.1974 - BReg. 1 Z 104/73
    Durch die Eröffnung der Sparkonten bei der Kreissparkasse Passau-Wegscheid am 20. und 24.1.1972 über jeweils 30.000 DM für jedes Kind ist - nach allgemeinen, sich aus der Natur des Sparvertrags als uneigentlichen Verwahrungsvertrags (gemäß § 700 in Verb. mit §§ 607 ff. BGB; Palandt, Anm. 1, 3 zu § 700 BGB; Einf. Anm. 3 o vor § 607 BGB) ergebenden Rechtsgrundsätzen - zunächst der einzahlende Vater Gläubiger der ... geworden; daß die Konten auf die Namen der Kinder eröffnet worden sind, hat daran nichts geändert (BGHZ 21, 148/150; 28, 368/369; 46, 198/202; BGH WM 1965, 897; OLG Köln MDR 1947, 197; KG MDR 1956, 105; vgl. BGHZ 41, 95/96; KG NJW 1971, 1808 mit Anm. von Walter NJW 1971, 2311).
  • RG, 08.11.1922 - IV 74/22

    Unselbstständige Stiftung

  • BGH, 30.11.1965 - V ZR 58/63

    Negativattest des Vormundschaftsgerichts

  • BGH, 23.03.1973 - V ZR 166/70

    Zulässigkeit einer Klageänderung - Sachdienlichkeit einer Klageänderung -

  • KG, 29.04.1971 - 12 U 80/71
  • RG, 10.09.1935 - III 42/35

    1. Hat die Streitverkündung des minderjährigen, durch seinen Vater vertretenen

  • KG, 20.05.1968 - 1 W 1274/68
  • BGH, 22.05.1970 - V ZR 130/67

    Grundstücksverkauf durch gesetzlichen Vertreter, der Miteigentümer zur Hälfte ist

  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

  • BayObLG, 15.02.1979 - BReg. 2 Z 29/78

    Überlassung eines mit Grundpfandrechten über seinen Wert belasteten Grundstückes

    Als entscheidend für das Vorliegen lediglich eines rechtlichen Vorteils ist es anzusehen, daß - im Falle des § 107 BGB der selbst handelnde Minderjährige - hier unter dem Gesichtspunkt des Selbstkontrahierens allgemein der Vertretene aus seinem Vermögen, das er bei Abschluß des Vertrags besitzt, nichts aufgeben und daß er keine neuen Belastungen auf sich nehmen muß, damit der Vertrag zustande kommt (OLG Colmar OLGE 24, 29/30; BayObLGZ 1967, 245/247; 1974, 61/70).
  • BayObLG, 06.07.1995 - 1Z BR 157/94

    Errichtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Verwaltung, Vermietung und

    Die Rechtsmittel der Beteiligten zu 1 und 2 sind gleichwohl zulässig, weil die im Namen der Kinder eingelegten weiteren Beschwerden von ihren Ergänzungspflegern als gesetzlichen Vertretern (§ 1909 Abs. 1 S. 1, §§ 1915, 1793 BGB ; vgl. BayObLGZ 1974, 61/63) genehmigt worden sind.
  • BFH, 20.03.1987 - III R 197/83

    Schuldzinsen aus schenkweise begründeten Darlehensverhältnissen zwischen Eltern

    Der Senat folgt damit der Entscheidung des Bayrischen Obersten Landgerichts, das in diesen Fällen keine aufschiebend bedingte Schenkung, sondern eine Schenkung unter Auflage angenommen hat (Beschluß vom 12. Februar 1974 BReg 1 Z 104/73, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1974, 1142).

    Eine Auflage ist auch dann gegeben, wenn durch sie der Gegenstand der Schenkung aufgezehrt wird (Bayrisches Oberstes Landesgericht in NJW 1974, 1142).

  • BayObLG, 26.07.1979 - BReg. 1 Z 49/79

    Genehmigung; Versagung; Gesellschaftsvertrag; Vormundschaft; Beendigung;

    Grundsätzlich ist der Pfleger nur als gesetzlicher Vertreter seines Pfleglings (§ 1909 Abs. 1 Satz 1, § 1915 Abs. 1, § 1793 BGB) - hier des Kindes S. - befugt, gegen einen die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung versagenden Beschluß Beschwerde und weitere Beschwerde einzulegen (KG OLGZ 1965, 375; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. RdNr. 13 mit Nachw. bei FN 4, Jansen FGG 2. Aufl. RdNr. 33, je zu § 20); selbst wenn dies nicht ausdrücklich erklärt wird, kann mangels gegenteiliger besonderer Umstände davon ausgegangen werden, daß der Pfleger nicht im eigenen Namen vorgehen will (BGH FamRZ 1957, 303/304; BayObLGZ 1974, 61/63; 1976, 281/283; 1977, 121/125; KG OLGZ 1965, 375/376; OLG Karlsruhe FamRZ 1973, 378/379).

    Hieraus ergibt sich, daß eine Erledigung der Angelegenheit im Sinne von § 1918 Abs. 3 BGB dann eingetreten sein könnte, wenn der Pfleger - den Abschluß des Vertrages vorausgesetzt - den Eltern des Kindes die Verweigerung der Genehmigung als rechtsgeschäftlich erhebliche Willenserklärung (Palandt § 1829 BGB Anm. 2 b) mitgeteilt hat und die Mitteilung nicht nur als bloße Anzeige zum Zwecke der Kenntnisnahme aufzufassen war (BayObLGZ 1974, 61/65).

  • BayObLG, 25.06.1985 - BReg. 1 Z 14/85

    Zur Pflicht des Nachlassgerichts, die Erben von Amts wegen zu ermitteln und ihnen

    Das Landgericht hat die Zulässigkeit der Erstbeschwerde, die vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen ist (BayObLGZ 1974, 61/65), zu Unrecht verneint.
  • BFH, 10.04.1984 - VIII R 134/81

    Schenkung mit anschließendem Darlehen oder Schenkungsversprechen.

    I Z 104/73 (Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1974, 1142); da der Schenkungs- und Darlehensvertrag hier in einer Urkunde abgeschlossen wurde, läßt der Senat es offen, ob er der Ansicht des BayObLG, es handle sich um eine Schenkung unter Auflage, folgen könnte.
  • BayObLG, 28.02.1997 - 1Z BR 253/96

    Beschwerde gegen Auswahl des Pflegers nach Ernennung des Ergänzungspflegers -

    a) Das Landgericht hat die Erstbeschwerde, was im Rechtsbeschwerdeverfahren selbständig nachzuprüfen ist (BayObLGZ 1974, 61, 65), jedenfalls im Ergebnis zu Recht für zulässig erachtet.
  • BayObLG, 20.12.1979 - BReg. 1 Z 84/79

    Zu den Anforderungen an die Anmeldung einer GmbH

    b) Inhaltlich ist die nach § 8 Abs. 2 GmbHG abzugebende Versicherung (Erklärung oder Angabe: KG R JA 12, 49 /50; klärung des Inhalts, daß auf jede Stammeinlage "die gesetzzahlt sei, den Anforderungen des § 8 Abs. 2 i. V. m. § 7 Abs. 2 Urkundsnotar, sondern dem Gericht aufgrund der ihm vom - was vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüAnmelder anzugebenden Tatsachen. Nur so kann das Gericht - seiner Amtspflicht entsprechend - feststellen, ob die gesetzliche Mindestleistung wirklich erbracht ist und ob der fen ist ( BayObLGZ 1974, 61 /65 m. Nachw.) - zutreffend beAnmelder bei seiner Versicherung, daß jeweils "der gesetz1.
  • BayObLG, 06.02.1979 - BReg. 1 Z 142/78

    Festsetzung; Zwangsgeld; Handelsrecht

    Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde hat das Landgericht - was das Gericht der weiteren Beschwerde selbständig nachzuprüfen hat (BayObLGZ 1974, 61/65 mit Nachw.; Senatsbeschluß vom 20.6.1978 - BReg. 1 Z 62/78) - zutreffend bejaht.
  • BayObLG, 07.12.1988 - BReg. 1a Z 8/88

    Versagung der Genehmigung einer Vereinbarung über den Ausgleich von

    Es hat richtig erkannt, daß der Pfleger die Beschwerde im Namen seiner Pfleglinge als deren gesetzlicher Vertreter einlegen mußte (BayObLGZ 1974, 61/63).
  • BayObLG, 28.06.1976 - BReg. 1 Z 27/76

    Aufhebung einer Nachlassverwaltung; Wirksamkeit der Anordnung einer

  • BayObLG, 13.05.1976 - BReg. 1 Z 59/76

    Beschwerde gegen eine vormundschaftsgerichtliche Maßregelung; Sperre des

  • BayObLG, 06.07.1995 - 1Z BR 52/95

    Versagung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zu einem Rechtsgeschäft

  • BayObLG, 18.02.1980 - BReg. 1 Z 1/80

    Antrag auf Einziehung eines Erbscheins; Verwandtschaftsverhältnisse als Vorfrage

  • BayObLG, 20.07.1979 - BReg. 1 Z 119/78

    Voraussetzungen für die Aufhebung einer Sachentscheidung wegen Unterlassung der

  • BayObLG, 17.05.1976 - BReg. 1 Z 37/76

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde;

  • BayObLG, 28.11.1979 - BReg. 1 Z 48/79

    Antrag auf Aufhebung der Adoption; Schwerwiegende Gründe zum Wohl des Kindes und

  • BayObLG, 22.02.1979 - BReg. 1 Z 4/79
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